Freiwillig menschenunwürdig

Es gibt auf dieser Welt eigenartige Sportarten – etwa das sogenannte „Zwergenwerfen“. Man glaubt es kaum: gemeint ist hier tatsächlich das meist wettbewerblich veranstaltete Werfen von kleinwüchsigen Menschen. Seit nun 20 Jahren ist es in Deutschland verboten.

von julibee & Makito

Der Begriff „Liliputaner-Action“ sorgte im September 2013 für Aufsehen in den Nachrichten. Grund dafür war ein Unfall in einer Diskothek in Cuxhaven, die das Jagen und Fangen eines kleinwüchsigen Menschen als Event verkaufte. Der Preis für den siegreichen Fänger: ein Flatscreen-Fernseher. Obwohl der Gejagte verletzt wurde, drohen den Betreibern keine ernsthaften Konsequenzen, da die Cuxhavener Polizei den Vorgang als „Betriebsunfall“ bezeichnete.
Kaum vorstellbar, aber dieser ‚Zeitvertreib‘ hat eine quasi-sportliche Tradition: Er existiert seit den 1980er Jahren in den USA und in Australien, wo er hauptsächlich auf Jahrmärkten eine Attraktion war. Von dort gelangte der „Zwergenweitwurf“ nach Europa, wo sich einige Kleinwüchsige als Wurfobjekte in Clubs und Lokalen damit ein gutes Zubrot verdienten. Der „Sport“ brachte es bis zur Weltmeisterschaft – den Titel haben bis heute die Briten inne: Der 1,88 Meter große Roy „Cuddles“ Merrin und sein ‚Wurfgeschoß‘, Lenny „the Giant“ (1,32 m), holten 1986 in Australien den ersten Platz. Negative Presseberichte sowie eine Vielzahl an Briefen von Margaret Thatcher und anderen hochrangigen Politikern waren für die Gewinner jedoch ein Grund, diese besondere ‚Sportart‘ aufzugeben.
Auch in Deutschland war der Zwergenwurf stets umstritten – 1993 wurde er vom Verwaltungsgericht Neustadt verboten. Das Gericht erklärte, dass diese Betätigung eine negative Vorbildswirkung entfalte und zum Abbau sozialer Hemmschwellen führe. Auch stehe das sportliche oder akrobatische Element nicht um Vordergrund. Somit verstoße diese Veranstaltung „gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“ und sei daher sittenwidrig. In der Rechtslehre ist der Zwergenweitwurf gerade deshalb auch noch zwanzig Jahre nach dem Urteil ein beliebtes Fallbeispiel.

Die Normalisierung einer lebensgefährlichen Sportart

Einst definierte Immanuel Kant die Menschenwürde als Achtung vor anderen sowie deren Existenz und die Anerkennung der prinzipiellen Gleichwertigkeit aller Menschen. Auch im Grundgesetz ist dieses Prinzip als Grundrecht verankert. Grundrechte sollen dem Einzelnen Schutz vor Eingriffen des Staates garantieren, ihn aber nicht zum Handeln verpflichten. Professor Dr. Walter Pauly von der Universität Jena meint daher, dass im Fall des Verbots die Argumentation mit der Menschenwürde zu weit gehe: „Die Menschenwürde soll eigentlich dem Einzelnen Schutz bringen“, so der Rechtswissenschaftler „Hier wird es allerdings dazu benutzt, Freiheit zu beschränken: Es wird dem Individuum mit Berufung auf den Schutz der Würde verboten, einen bestimmten Beruf auszuüben.“ Soll es jedem Kleinwüchsigen also selbst überlassen werden, sich werfen zu lassen? Auch hier sieht Pauly ein Problem: eine Normalisierung. „Wird das Werfen von Kleinwüchsigen im größeren Stil betrieben, auf Jahrmärkten oder ähnlichem, könnten Beobachter dazu verleitet werden, auch in Situationen, in denen sie sich nicht dazu bereit erklären, Kleinwüchsige herumzustoßen und wie ein Objekt zu behandeln.“
Dass so eine Situation schnell entstehen kann, beweist der Fall Martin Henderson. Den Schauspieler kannte fast niemand, bis der (ebenfalls kleinwüchsige) Schauspieler Peter Dinklage, bekannt als Tyrion aus der amerikanischen Serie Game of Thrones, ihn in einer Dankesrede erwähnte. Henderson war bei einer Auseinandersetzung vor einer Bar von einem Angetrunkenen aufgehoben und auf den Asphalt geschleudert worden. Der Täter, Mike Tindall, Mitglied eines englischen Rugby-Teams, war bei einem Freizeitausflug Zeuge eines „dwarf tossing“-Events geworden. Dies, so der seit dem Vorfall gelähmte Henderson, war vielleicht Anlass für den Rugby-Spieler, seine ‚Wurffähigkeiten‘ ebenfalls einmal testen zu wollen. Obwohl hinter dieser ganzen Idee eine ganz andere Intention stand – das „Zwergenwerfen“ wurde von den meisten Menschen schon lange nicht mehr als faire Sportart mit festen Regeln wahrgenommen. Vielmehr hat sich in den Köpfen der Menschen ein Bild verankert, das den respektlosen Umgang mit Kleinwüchsigen fördert und den Boden für Intoleranz nährt.

In Kanada noch nicht verboten: Plakat eines "Dwarf Toos"-Events von Facebook

Kommentare

Eine Antwort zu „Freiwillig menschenunwürdig“

  1. […] menschenwürdeverletzend ist Zwergenweitwurf  illegal in Deutschland. Aber seit wann interessiert gewisse Kreise was legal und illegal ist in […]

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